Einreise Polen
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Einreise nach Polen
Um für Deine Einreise nach Polen, den anschließenden Urlaub und auch die Ausreise vorbereitet zu sein, haben wir Dir eine Übersicht mit den wichtigsten Reisebestimmungen zu Polen erstellt.
Hier findest Du alle Informationen, die Du brauchst, um Dich auf Deinen Urlaub in Polen vorzubereiten und Deine Reise entspannt genießen zu können.
Allgemeine Reisehinweise
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Ausweispflicht: Zum Reiseantritt wird für Auslandsreisen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis eines EU-Landes mit Lichtbild benötigt. Bitte beachte, dass Kinder ebenfalls eigene Ausweisdokumente benötigen.
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Corona-Regelungen: Die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in Litauen weitgehend aufgehoben. Es besteht keine Test- und Quarantänepflicht mehr.
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Zollpflichtige Waren & Einfuhrbestimmungen: Bei der Einfuhr von Waren innerhalb der EU gibt es in der Regel keine Zollabgaben. Allerdings gelten auch für Privatpersonen bestimmte Einschränkungen und bei der Einfuhr von zum Beispiel Alkohol, Tabak, Kraftstoff und Kaffee Richtmengen. Hier kannst Du die genauen Bestimmungen nachlesen.
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Alkohlkonsum: Der Konsum von Alkohol ist in Polen in der Öffentlichkeit verboten.
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Fotografieren: Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden.
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Bitte informiere Dich vor Antritt Deiner Reise außerdem direkt auf der Seite der polnischen Regierung oder beim auswärtigen Amt über geltende Reisewarnungen, Sicherheitshinweise, tagesaktuelle Info zu Corona und Virusvariantengebieten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Einreise mit Kind
Bei der Einreise mit Kindern solltest Du unbedingt beachten, dass eine Ausweispflicht gilt. Nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch Kinder benötigen einen Kinderausweis. Neugeborene brauchen einen Reisepass, um überhaupt ausreisen zu dürfen.
Jugendliche unter 14 Jahre dürfen nicht unbegleitet reisen. Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Einreise mit Haustier
Hunde, Katzen und Frettchen benötigen eine ID-Kennzeichnung, eine gültige Impfung gegen Tollwut, einen gültigen EU-Heimtierausweis und müssen im jeweiligen Reiseland beim Zoll angemeldet werden. Dein Tier muss bei der Einreise außerdem mind. 3 Monate alt sein und wenn Du mit mehr als fünf Tieren einreist, gelten zusätzlich besondere Bestimmungen. Hier kannst Du mehr dazu lesen.
Straßenverkehr
Bitte beachte, dass sich ab dem 20. Januar der Standort des Check-in-Büros in Świnoujście für motorisierte Passagiere ändert. Der vorläufige Check-in befindet sich im TT-Line-Büro im Terminalgebäude in Świnoujście (wie für Frachtfahrer). Checke Dich bis spätestens 90 Minuten vor der Abfahrtszeit ein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und hoffen auf Dein Verständnis.
In Polen sind außerdem besondere Regelungen bei Führen eines Kraftfahrzeuges zu beachten:
- Es muss auch am Tag und über das ganze Jahr mit Abblendlicht gefahren werden
- Es müssen ein Feuerlöscher sowie Warnwesten für alle Insassen des Fahrzeuges mitgeführt werden
- Die Promille Grenze liegt bei 0,2 Promille
- Bußgelder müssen von Touristen sofort bezahlt werden
- Für die Nutzung von einigen Straßen in Polen werden Mautgebühren erhoben, die mittels e-TOLL System bezahlt werden können
Fußgänger und Radfahrer sind in Polen verpflichtet, außerhalb geschlossener Ortschaften im Dunkeln eine Warnweste oder reflektierende Leuchtstreifen zu tragen.
Situation an den Grenzen zur Ukraine & Belarus
An den Grenzen zur Ukraine und zu Belarus ist mit Einschränkungen sowie vermehrten Kontrollen bei der Ein- und Ausreise zu rechnen. Das Überschreiten der Grenze zu Russland ist verboten und kann zur Verhaftung mit mehrjährigen Haftstrafen führen.
Weitere Informationen dazu findest Du beim auswertigen Amt und den polnischen Behörden.