Für die Verschiffung von Gefahrgut auf den TT-Line Schiffen gelten die folgenden Bedingungen:
- TT-Line befördert Gefahrgüter nach dem IMDG-Code in Verbindung mit dem "Memorandum of Understanding for the Transport of Packaged Dangerous Goods in the Baltic Sea - MoU"
- TT-Line akzeptiert keine gefährlichen Güter der:
- Klasse 7
- Klasse 1 (mit Ausnahme der Klasse 1.4S, nur auf Anfrage)
Auf "Passagierabfahrten", gem. § 12 MoU nimmt TT-Line keine Gefahrgüter der folgenden Klassen an:
- Klasse 2 "Giftige Gase" (ADR Cl.2/ Cl. Code T/IMDG Cl. 2.3), "Gekühlte Gase des ADR oder der Staugruppe "D" des IMDG-Codes"
- Klasse 5.2 Alle Arten von Ladung
- Klasse 6.2 Alle Arten von Ladung
- Klasse 8 Alle Ladungen, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind
- TT-Line behält sich das Recht vor, "Frachtabfahrten" kurzfristig in "Passagierabfahrten" umzuwandeln. Dadurch kann es zu Einschränkungen bei der Beförderung von Gefahrgut kommen.
- Gefahrgut (auch begrenzte Mengen sowie zu erwartende Mengen) müssen immer bis spätestens 24 Stunden vor Abfahrt schriftlich angemeldet werden.
- Buchungen für Gefahrgut gelten erst dann als endgültig, wenn alle Gefahrgutdaten von TT-Line geprüft wurden und die Buchung als "Gefahrgutbuchung" bestätigt wurde.
- Bitte beachten Sie, dass der Transport von Heu, Stroh oder Bhusa Gefahrgut sein kann. Wenn ein solcher Transport nicht als Gefahrgut gekennzeichnet ist, benötigt TT-Line einen Nachweis, dass es sich nicht um Gefahrgut gemäß IMDG-Code handelt. Für die Klassifizierung ist der Verlader verantwortlich.
- Das Container-/Fahrzeugpackzertifikat ist obligatorisch. Andernfalls kann die Einheit zurückgewiesen werden und wird bei der jeweiligen Abfahrt nicht mitgenommen. Dies gilt nicht für Tankwagen und Tankcontainer.
- Das Abstellen von Fahrzeugen mit Gefahrgut innerhalb der Hafen- und Terminalbereichen kann untersagt oder erheblich zeitlich eingeschränkt sein. Für verbindliche und aktuelle Informationen empfehlen wir, sich direkt an die jeweilige Terminalverwaltung zu wenden oder die geltenden Hafen- und Zollvorschriften zu konsultieren. Wird für die Seebeförderung ein Mafi-Trailer oder Chassis von TT-Line eingesetzt und verbleibt dieses nach Ankunft des Schiffes länger als 24 Stunden im Terminal, wird die Transporteinheit auf das Terminalgelände umgesetzt. Hierfür anfallende zusätzliche Umschlagskosten werden gemäß den gültigen Frachttarifbedingungen (Extra-Lift) berechnet.