Für die Verschiffung von Gefahrgut auf den TT-Line Schiffen gelten die folgenden Bedingungen:
- TT-Line befördert Gefahrgüter nach dem IMDG-Code in Verbindung mit dem "Memorandum of Understanding for the Transport of Packaged Dangerous Goods in the Baltic Sea - MoU"
- TT-Line akzeptiert keine gefährlichen Güter der:
- Klasse 7
- Klasse 1 (mit Ausnahme der Klasse 1.4S, nur auf Anfrage)
Auf "Passagierabfahrten", gem. § 12 MoU nimmt TT-Line keine Gefahrgüter der folgenden Klassen an:
- Klasse 2 "Giftige Gase" (ADR Cl.2/ Cl. Code T/IMDG Cl. 2.3), "Gekühlte Gase des ADR oder der Staugruppe "D" des IMDG-Codes"
- Klasse 5.2 Alle Arten von Ladung
- Klasse 6.2 Alle Arten von Ladung
- Klasse 8 Alle Ladungen, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind
- TT-Line behält sich das Recht vor, "Frachtabfahrten" kurzfristig in "Passagierabfahrten" umzuwandeln. Dadurch kann es zu Einschränkungen bei der Beförderung von Gefahrgut kommen.
- Gefahrgut (auch begrenzte Mengen sowie zu erwartende Mengen) müssen immer bis spätestens 24 Stunden vor Abfahrt schriftlich angemeldet werden.
- Buchungen für Gefahrgut gelten erst dann als endgültig, wenn alle Gefahrgutdaten von TT-Line geprüft wurden und die Buchung als "Gefahrgutbuchung" bestätigt wurde.
- Bitte beachten Sie, dass der Transport von Heu, Stroh oder Bhusa Gefahrgut sein kann. Wenn ein solcher Transport nicht als Gefahrgut gekennzeichnet ist, benötigt TT-Line einen Nachweis, dass es sich nicht um Gefahrgut gemäß IMDG-Code handelt. Für die Klassifizierung ist der Verlader verantwortlich.
- Das Container-/Fahrzeugpackzertifikat ist obligatorisch. Andernfalls kann die Einheit zurückgewiesen werden und wird bei der jeweiligen Abfahrt nicht mitgenommen. Dies gilt nicht für Tankwagen und Tankcontainer.