Das EU-Emissionshandelssystem (ETS)
Das EU-Emissionshandelssystem (ETS) wurde ab 2024 eingeführt. Schifffahrtsunternehmen müssen Emissionszertifikate (EUA) kaufen, um ihre CO2-Emissionen auszugleichen. Der Zeitplan für die schrittweise Einführung begann 2024 mit einer Abdeckung von 40 % und wird ab dem 1. Januar 2025 auf 70 % ansteigen, um schließlich am 1. Januar 2026 eine Abdeckung von 100 % zu erreichen.
Um die mit dem Erwerb der erforderlichen EUA-Zertifikate verbundenen zusätzlichen Kosten zu decken, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2024 ein ETS-Zuschlag eingeführt. Zu den Parametern des Zuschlags gehören die Anzahl der Zertifikate, die zur Deckung der betreffenden CO2-Emissionen benötigt werden, und der geltende Preis der EUA-Zertifikate. Der durchschnittliche EUA-Preis vom 26. eines Monats bis zum 25. des Folgemonats dient als Grundlage für den Zuschlag des Folgemonats. Zum Beispiel wird der Zuschlag für Januar 2025 am 27.12.2024 bekannt gegeben.
Die Erhöhung des ETS-Zuschlags um 70 %, obwohl der erforderliche EUA-Abdeckungsgrad um 75 % (von 40 % auf 70 %) steigt, ist auf die teilweise Verwendung von Biokraftstoff zur Verringerung der Energieintensität gemäß den ab Januar 2025 geltenden Rechtsvorschriften für Schiffskraftstoffe zurückzuführen. Dank der geringeren Energieintensität wird der Deckungsgrad von 75 % mit einer etwas geringeren Anzahl von Zertifikaten erreicht.
Den aktuellen ETS-Zuschlag pro Route finden Sie hier.
Weiterführende Links
ETS: https://www.epa.ie/our-services/licensing/climate-change/eu-emissions-trading-systems-/
EUA Notation: https://sandbag.be/carbon-price-viewer/

