MoU § 17: Beladene Einheiten oder Ladeeinheiten mit Gefahrgut müssen während des Transportes nach Schiffsangaben gesichert sowie von der zuständigen Behörde genehmigt sein.
Es wird grundsätzlich von der Schifffahrtsbehörde angeordnet, dass der Kapitän entscheiden kann, Ladeeinheiten ohne Laschpunkte nicht zu transportieren.
TT-Line verschifft nur Einheiten mit Laschpunkten. Dies gilt auch bei Fahrzeugen ohne Gefahrgut. So ist es möglich die Frachteinheiten auch bei schweren Wetterverhältnissen zu sichern und somit die Sicherheit an Bord zu optimieren.
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