Ihr Haustier ist bei uns
in besten Händen
Ihre Haustiere können Sie jederzeit mit an Bord und in Ihren Schweden-Urlaub begleiten.
Von Travemünde nach Trelleborg mit der PETER PAN, NILS HOLGERSSON, NILS DACKE und ROBIN HOOD stehen Ihnen
- eine begrenzte Anzahl spezieller Kabinen für Passagiere mit Haustieren zur Verfügung. Diese sollten Sie gleich mit der Schiffspassage reservieren.
- Die Autodecks auf den Fähren können während der Reise nicht betreten werden.
- Hunde dürfen auf die Passagierdecks innen und außen mitgeführt werden, jedoch nicht in die Restaurants, in die Bar sowie in den Shop.
- Eine Hundetoilette befindet sich auf einem der Außendecks hinten.
- Bitte führen Sie Ihren Hund an der kurzen Leine.
- An Bord besteht für Kampfhunde Maulkorb-Pflicht
Von Rostock nach Trelleborg auf den Schiffen TOM SAWYER und HUCKLEBERRY FINN
- dürfen Hunde auf die Passagierdecks innen und außen mitgenommen werden, außer in die Cafeteria und in den Shop.
- Da diese Schiffe nicht über Salons oder andere öffentliche Räume verfügen, sollten Sie eine Kabine für die Überfahrt - auch bei Tagesfahrt - im Voraus reservieren.
- Die Autodecks auf den Fähren können während der Überfahrt nicht betreten werden.
- Eine Hundetoilette befindet sich auf dem Außendeck. Bitte führen Sie Ihren Hund an der kurzen Leine.
- An Bord besteht für Kampfhunde Maulkorb-Pflicht.
Einreise nach Schweden
Die folgenden Einreise-Bestimmungen für Haustiere sind vorgeschrieben. Bitte planen Sie Ihre Reise möglichst mehrere Wochen im Voraus.
• ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung
• Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
• Antikörpertest, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Test ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
• Entwurmung gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen
• Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
Weitere Informationen werden kontinuierlich auf der Website des Zentralamtes für Landwirtschaft unter folgender Adresse veröffentlicht: www.sjv.se. Besuchen Sie bitte diese Website, um stets aktuelle Informationen zu erhalten.
In Schweden sind zum Teil andere Gebräuche für den Umgang mit Haustieren üblich. So sind Hunde in der Regel an der Leine zu führen, der Hundekot ist zu entfernen und in Restaurants ist das Mitbringen von Hunden grundsätzlich nicht erlaubt, sie gehören aber auch - wie in Deutschland - zu den beliebtesten Haustieren. Um wildlebende Tiere zu schützen, gilt vom 1. März bis 20. August in Wald und Flur Leinenzwang für alle Hunde.
Haustierinformationen zum Download (PDF 806KB)