Verschiffungen gefährlicher Güter
Das pdf zur Gefahrgutanmeldung können Sie sich hier herunterladen.
Für die Verschiffung von Gefahrgut mit TT-Line gelten folgende Bedingungen:
- TT-Line fährt gemäß dem IMDG Code in Verbindung mit dem
"Ostsee Memorandum" mit "Passagierschiffen".
Auf diesen Abfahrten können die meisten Gefahrgüter befördert werden.
Detaillierte Informationen bekommen Sie in unseren Frachtbüros.
- TT-Line akzeptiert kein Gefahrgut der
| * Klasse 7 |
"Radioaktiv" |
| * Klasse 1 |
"Explosionsfähige Stoffe und Gegenstände" (Ausser Klasse 1.4S, nur auf Anfrage) |
- Auf bestimmten Abfahrten werden "Frachtschiffe" mit begrenzter Passagieranzahl eingesetzt, um folgende Gefahrgüter verschiffen zu können die auf Fahrgastschiffen gem. § 6 des Ostseememorandums verboten sind. Z.B.:
| * Klasse 2 |
"Giftige Gase" (=ADR Klassif.-Code T / IMDG Klasse 2.3) "Tiefgekühlte verflüssigte Gase" (=ADR Klassif.-Code A, / IMDG Klasse 2.2/Stauktegorie D)
|
| * Klasse 5.2 |
alle Güter |
| * Klasse 6.2 |
alle Güter |
| * Klasse 8 |
alle Güter mit Verpackungsgruppe I |
- Zusätzlich müssen die Bau- und Ausrüstungsvorschriften der Schiffe beachtet werden, hierbei kann es deshalb zu Abweichungen kommen. Detaillierte Informationen hierzu bekommen Sie in unseren Frachtbüros.
- TT-Line behält sich das Recht vor, die unter 3 erwähnten "Frachtabfahrten" kurzfristig in "Passagierabfahrten" umzuändern. (Einschränkungen der Gefahrgutbeförderung)
- Gefahrgut (auch Limited Quantities sowie Excepted Quantities) muß immer 24 Stunden vor Abfahrt schriftlich angemeldet sein.
- Gefahrgutbuchungen sind erst definitiv, nachdem alle Gefahrgutdaten von TT-Line kontrolliert sind und die Buchung als "Gefahrgutbuchung" bestätigt ist.