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Verschiffungen gefährlicher Güter

Das pdf zur Gefahrgutanmeldung  können Sie sich hier herunterladen.

Für die Verschiffung von Gefahrgut mit TT-Line gelten folgende Bedingungen:

  1. TT-Line fährt gemäß dem IMDG Code in Verbindung mit dem
    "Ostsee Memorandum" mit "Passagierschiffen".
    Auf diesen Abfahrten können die meisten Gefahrgüter befördert werden.
    Detaillierte Informationen bekommen Sie in unseren Frachtbüros.
     
  2. TT-Line akzeptiert kein Gefahrgut der
    * Klasse 7 "Radioaktiv"
    * Klasse 1 "Explosionsfähige Stoffe und Gegenstände"
    (Ausser Klasse 1.4S, nur auf Anfrage)

     
  3. Auf bestimmten Abfahrten werden "Frachtschiffe" mit begrenzter Passagieranzahl eingesetzt, um folgende Gefahrgüter verschiffen zu können die auf Fahrgastschiffen gem. § 6 des Ostseememorandums verboten sind. Z.B.:
    * Klasse 2 "Giftige Gase" (=ADR Klassif.-Code T / IMDG Klasse 2.3)
    "Tiefgekühlte verflüssigte Gase" (=ADR Klassif.-Code A, / IMDG Klasse 2.2/Stauktegorie D)
    * Klasse 5.2 alle Güter
    * Klasse 6.2 alle Güter
    * Klasse 8 alle Güter mit Verpackungsgruppe I 

     
  4. Zusätzlich müssen die Bau- und Ausrüstungsvorschriften der Schiffe beachtet werden, hierbei kann es deshalb zu Abweichungen kommen. Detaillierte Informationen hierzu bekommen Sie in unseren Frachtbüros.
  5. TT-Line behält sich das Recht vor, die unter 3 erwähnten "Frachtabfahrten" kurzfristig in "Passagierabfahrten" umzuändern. (Einschränkungen der Gefahrgutbeförderung)
     
  6. Gefahrgut (auch Limited Quantities sowie Excepted Quantities) muß immer 24 Stunden vor Abfahrt schriftlich angemeldet sein.
     
  7. Gefahrgutbuchungen sind erst definitiv, nachdem alle Gefahrgutdaten von TT-Line kontrolliert sind und die Buchung als "Gefahrgutbuchung" bestätigt ist.

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